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Spenden
Die Effingerhort AG ist beim kantonalen Steueramt als gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Institution anerkannt. Damit verbunden ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von finanziellen Zuwendungen an die Effingerhort AG. Ihre Spende hilft dabei, Ausgaben zu finanzieren, die über die Betriebskosten und Investitionen hinausgehen.
Wie kann ich Spenden?
Herzlichen Dank für Ihr Wohlwollen. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie Ihre Spende verwendet wird. Wenn Sie eine Einzahlung auf unser Postcheckkonto mit dem Vermerk „Spende an Effingerhort“ tätigen, fliesst das Geld in das Fondsvermögen und kommt ausschliesslich den Bewohnenden zugute.
Um aus einer schwierigen Lebenssituation aufgrund einer Suchterkrankung herauszufinden, benötigen Menschen meistens Unterstützung. Allzu oft können sie sich eine externe Begleitung nicht leisten – eine stationäre Auszeit schon gar nicht. Aus diesem Grund entstand das Spendenprojekt "Finanzielle Unterstützung für einen Aufenthalt von suchterkrankten Privatpersonen im REHA-Haus". Ab sofort stehen ganzjährlich zwei Zimmer im REHA-Haus für dieses Projekt zur Verfügung und der Effingerhort bildet die Brücke zwischen den Privatpersonen die Unterstützung brauchen und den Spendern.